Die Grundsteuerreform 2025 und welcher Handlungsbedarf bei Grundstückseigentümern besteht

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 wurde die Verfassungswidrigkeit der Festsetzung der Grundsteuer in ihrer bisherigen Form festgestellt.

Der Gesetzgeber hat daraufhin am 26.11.2019 das Grundsteuer-Reformgesetz sowie am 16.07.2021 das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz erlassen.

Zum 01. Januar 2022 soll nunmehr die erste Hauptfeststellung entsprechend der neuen Regelungen erfolgen. Auf diesen sollen zum Stichtag 01. Januar 2022 durch die Gutachterausschüsse die neuen Bodenrichtwerte festgelegt werden.

Ab dem Frühjahr 2022 werden Sie nach und nach Aufforderungen zur Abgabe der Feststellungserklärungen erhalten.

Die Feststellungserklärungen sind im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 über ELSTER abzugeben. Bitte sprechen Sie uns an, falls wir Sie in diesem Prozess unterstützen können.

Die Finanzämter ermitteln die Grundsteuerwerte voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2023. Es ist zu erwarten, dass Anfang 2024 die neuen Bescheide, die die neuen Grundsteuerwerte enthalten, erlassen werden. Bis zum 31. Dezember 2024 sollen Städte und Gemeinden die neuen Hebesätze anpassen und die neuen Grundsteuerbescheide übermitteln.

Die neue Grundsteuer soll erstmals zum 01. Januar 2025 erhoben werden.

Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Grundstücksarten, für die eine Feststellungserklärung notwendig wird: Grundstücksarten

Grundsteuerreform 2025 – wir helfen Ihnen gerne!