Die genaue Kenntnis der Steuergesetzgebung ist Voraussetzung für zukunfts- und erfolgsorientierte Entscheidungen in Unternehmensfragen wie auch im privaten Bereich. Wir verfügen über eine langjährige und umfassende Expertise, die sich an der ständig ändernden Steuergesetzgebung orientiert und die Basis für die strategische Steuerplanung bildet.
Finanzbuchhaltung:
Eine zeitnahe monatliche bzw. quartalsweise Buchhaltung ist unabdingbar, denn nur durch aktuelle betriebswirtschaftliche Analysen kann der finanzielle Status einer Praxis diagnostiziert und verbessert werden.
Lohnbuchhaltung:
Ob tarifgebunden oder frei vereinbart - wir berechnen das Gehalt Ihrer Mitarbeiter/innen entsprechend den Vereinbarungen - steuerliche Wahlmöglichkeiten erläutern wir gerne.
Jahresabschluss:
Den Jahresabschluss erstellen wir anhand der Finanzbuchführung - mit allen Besonderheiten, die das Arzt- und Steuerrecht vorgibt.